Entscheidungsstichwort (Thema)
Ruhen des Arbeitsverhältnisses in Einrichtungen der ehemaligen DDR
Leitsatz (redaktionell)
Die Folge des Ruhens der Arbeitsverhältnisse in Einrichtungen bzw Teileinrichtungen der ehemaligen DDR setzt eine wirksame Auflösungsentscheidung voraus. Diese muß dem Arbeitnehmer bekanntgemacht werden.
Eine Auflösung liegt nicht vor, wenn eine Verwaltungseinheit auf einen anderen Hoheitsträger übergeleitet wird.
Orientierungssatz
Berufung eingelegt beim LArbG Berlin unter dem Aktenzeichen 3 Sa 44/91.
Normenkette
EinigVtr Anlage I Art. 13 Kap. XIX A III
Fundstellen
BB 1991, 1416 (L1) |
BuW 1991, 387 (K) |
ARST 1991, 157 (L1) |
RzK, I 8m bb 3 (LT1) |
ArbuR 1992, 122 (L1) |
Bibliothek, BAG (LT1) |
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