Entscheidungsstichwort (Thema)

Ruhen des Arbeitsverhältnisses in Einrichtungen der ehemaligen DDR

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Folge des Ruhens der Arbeitsverhältnisse in Einrichtungen bzw Teileinrichtungen der ehemaligen DDR setzt eine wirksame Auflösungsentscheidung voraus. Diese muß dem Arbeitnehmer bekanntgemacht werden.

Eine Auflösung liegt nicht vor, wenn eine Verwaltungseinheit auf einen anderen Hoheitsträger übergeleitet wird.

 

Orientierungssatz

Berufung eingelegt beim LArbG Berlin unter dem Aktenzeichen 3 Sa 44/91.

 

Normenkette

EinigVtr Anlage I Art. 13 Kap. XIX A III

 

Fundstellen

BB 1991, 1416 (L1)

BuW 1991, 387 (K)

ARST 1991, 157 (L1)

RzK, I 8m bb 3 (LT1)

ArbuR 1992, 122 (L1)

Bibliothek, BAG (LT1)

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