Entscheidungsstichwort (Thema)

Verfassungswidrigkeit des § 60 BAT-O?

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Übergangsvorschrift des BAT-O, die für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichung der Altersgrenze für Frauen auf eine Regelaltersgrenze von 60 Jahren verweist, ist mit der Richtlinie 76/207 des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 9.2.1976 unvereinbar.

 

Orientierungssatz

Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 7 AZR 967/93.

 

Normenkette

GG Art. 3 Abs. 2; BAT-O § 60 Abs. 1; EWGRL 207/90 Art. 5 Abs. 1; RÜG Art. 2 § 4 Abs. 1 S. 1

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 12.10.1994; Aktenzeichen 7 AZR 967/93)

LAG Berlin (Urteil vom 28.10.1993; Aktenzeichen 7 Sa 33/93)

 

Fundstellen

Haufe-Index 445916

Bibliothek, BAG (T)

Streit 1993, 174-175 (LT1)

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