Entscheidungsstichwort (Thema)
Verfassungswidrigkeit des § 60 BAT-O?
Leitsatz (redaktionell)
Die Übergangsvorschrift des BAT-O, die für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichung der Altersgrenze für Frauen auf eine Regelaltersgrenze von 60 Jahren verweist, ist mit der Richtlinie 76/207 des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 9.2.1976 unvereinbar.
Orientierungssatz
Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 7 AZR 967/93.
Normenkette
GG Art. 3 Abs. 2; BAT-O § 60 Abs. 1; EWGRL 207/90 Art. 5 Abs. 1; RÜG Art. 2 § 4 Abs. 1 S. 1
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 445916 |
Bibliothek, BAG (T) |
Streit 1993, 174-175 (LT1) |
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