Entscheidungsstichwort (Thema)

Anrechnung übertariflicher Zulagen auf Tariflohnerhöhung - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates

 

Orientierungssatz

1. Die Entscheidung des Arbeitgebers, eine Tariflohnerhöhung in unterschiedlicher Weise auf eine übertarifliche Zulage anzurechnen, ist gemäß § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG mitbestimmungspflichtig.

2. Dieses Mitbestimmungsrecht wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Arbeitgeber keine allgemeine Regelung getroffen hat, sondern jeweils individuell entscheiden will.

Eine vom Arbeitgeber ohne die Mitbestimmung des Betriebsrats einseitig vorgenommene teilweise Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage ist gegenüber dem betroffenen Arbeitnehmer unwirksam. Dem Arbeitnehmer ist die Zulage ungekürzt fortzugewähren.

 

Normenkette

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10

 

Fundstellen

Haufe-Index 444389

AiB 1992, 150-153 (ST1-2)

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