Entscheidungsstichwort (Thema)
Anrechnung übertariflicher Zulagen auf Tariflohnerhöhung - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates
Orientierungssatz
1. Die Entscheidung des Arbeitgebers, eine Tariflohnerhöhung in unterschiedlicher Weise auf eine übertarifliche Zulage anzurechnen, ist gemäß § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG mitbestimmungspflichtig.
2. Dieses Mitbestimmungsrecht wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Arbeitgeber keine allgemeine Regelung getroffen hat, sondern jeweils individuell entscheiden will.
Eine vom Arbeitgeber ohne die Mitbestimmung des Betriebsrats einseitig vorgenommene teilweise Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage ist gegenüber dem betroffenen Arbeitnehmer unwirksam. Dem Arbeitnehmer ist die Zulage ungekürzt fortzugewähren.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 444389 |
AiB 1992, 150-153 (ST1-2) |
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