Entscheidungsstichwort (Thema)
Dosenmahlzeiten für Heilsarmee
Orientierungssatz
1. Einem Mitarbeiter der Lufthansa Service-Gesellschaft, der Lebensmittel seiner Firma von der Vernichtung gerettet und der Heilsarmee übergeben hatte, darf nicht außerordentlich gekündigt werden. Dem Arbeitgeber ist kein wirtschaftlicher Schaden entstanden, während der Arbeitnehmer aus uneigennützigen, durchaus würdigen Motiven gehandelt hat.
2. Berufung ist unter dem Aktenzeichen 5 Sa 652/95 beim LArbG Düsseldorf eingelegt.
Normenkette
BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 15 Abs. 1
Fundstellen
BB 1995, 1698 |
BB 1995, 1698 (S1) |
ArbuR 1995, 193 (T) |
ArbuR 1995, 334-335 (ST1) |
Bibliothek, BAG (T) |
AUR 2010, 221 |
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