Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung wegen beleidigender Äußerung

 

Orientierungssatz

1. Wenn ein Arbeitnehmer gegenüber einem Arbeitgeber, der ihn ermahnt, in schallendes Gelächter ausbricht und dann erklärt, er sei "kein Neger", liegt darin kein Grund, der eine ordentliche Kündigung rechtfertigen kann. Die Verwendung des Wortes "Neger" gilt als nicht geschmackvoll und ist in Veröffentlichungen auch unüblich geworden, rechtswidrig ist sie aber nicht.

2. Die unter Az 13 Sa 498/95 beim LArbG Düsseldorf eingelegte Berufung wurde mit Urteil vom 06.07.1995 zurückgewiesen.

 

Normenkette

KSchG § 1

 

Nachgehend

LAG Düsseldorf (Entscheidung vom 06.07.1995; Aktenzeichen 13 Sa 498/95)

 

Fundstellen

ArbuR 1995, 267 (S1)

ArbuR 1995, 424-426 (ST1)

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