Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Frage der Verfassungswidrigkeit des § 79 Abs 3 BPersVG wegen Verstoß gegen Art 3 GG
Orientierungssatz
Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 79 Abs 3 BPersVG wegen Verstoßes gegen Art 3 GG insoweit verfassungswidrig ist, als dort vorgesehen ist, daß bei der Kündigung eines Arbeiters während der Probezeit der Personalrat lediglich anzuhören ist, während er bei der Kündigung eines Angestellten während der Probezeit gemäß § 79 Abs 1 BPersVG mitzuwirken hat. (Az beim BVerfG - 1 BvL 21/85 -).
Normenkette
GG Art. 3, 100; BPersVG § 79 Abs. 3, 1
Nachgehend
BVerfG (Entscheidung vom 22.02.1994; Aktenzeichen 1 BvL 21/85) |
Fundstellen
Haufe-Index 446324 |
ArbuR 1986, 158-158 (S1) |
PersR 1986, 137-138 (T) |
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