Entscheidungsstichwort (Thema)

Mieterhöhung für Werkdienstwohnung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Für Streitigkeiten um Mieterhöhungsverlangen im Recht der Werkdienstwohnungen ist das Amtsgericht ausschließlich zuständig (Anschluß an Arbeitsgericht Wetzlar, 5.7.1988 - 1 Ca 129/88 = NZA 1989, 233 f, 234).

2. Das Gesetz zur Regelung der Miethöhe ist im Rahmen des Rechtes der Werkdienstwohnungen jedenfalls dann nicht anwendbar, wenn ein Teil des zu zahlenden Nutzungsentgeltes durch Einbehalt von Vergütungsbestandteilen geleistet wird und der so genutzte Entgeltbestandteil im Zuge des zu beurteilenden Mieterhöhungsverlangens Änderungen unterläge. Die als Gegenleistung für geschuldete Arbeitsleistungen gezahlte Vergütung kann dann nur als inhaltliche Änderung des Arbeitsvertrages auf dem Weg des arbeitsrechtlich anerkannten Instrumentariums, durch Änderungskündigung durchgesetzt werden.

 

Orientierungssatz

Berufung eingelegt beim LArbG Hannover unter dem Aktenzeichen 14 Sa 270/91.

 

Normenkette

BGB §§ 565b, 565e; MietHöReglG; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a

 

Fundstellen

BB 1991, 554

BB 1991, 554 (L1-2)

DB 1991, 1838 (L1-2)

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