Leitsatz (redaktionell)

(Verfassungswidrigkeit des § 7 NRWAWbG)

Das ArbG hält den § 7 des Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung (Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen -NRWAWbG-) vom 6.11.1984 für verfassungswidrig.

 

Orientierungssatz

Das ArbG hat das Verfahren ausgesetzt und dem BVerfG vorgelegt.

 

Normenkette

GG Art. 12, 100; ArbWeitBiG NW § 7

 

Nachgehend

BVerfG (Entscheidung vom 15.12.1987; Aktenzeichen 1 BvR 563/85)

 

Fundstellen

Haufe-Index 445003

NZA 1986, 363-364 (LT1)

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