Entscheidungsstichwort (Thema)

Höhe des 13. Monatseinkommens. Erziehungsurlaub

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein Anspruch auf ein anteiliges 13. Monatseinkommen besteht gemäß der Tarifregelung für den Bereich der metallverarbeitenden Industrie Nordrhein-Westfalens (hier: Tarifvertrag über die tarifliche Absicherung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens vom 30.10.1976 nach dem Stand vom 3.7.1984 in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens) nicht für die Zeit, in welcher das Arbeitsverhältnis während des Erziehungsurlaubs ruht.

 

Orientierungssatz

Berufung eingelegt beim LArbG Hamm - 10 Sa 1194/87.

 

Normenkette

TVG § 1

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 10.05.1989; Aktenzeichen 6 AZR 281/88)

 

Fundstellen

Haufe-Index 442863

NZA 1987, 561-562 (LT)

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