Entscheidungsstichwort (Thema)
Höhe des 13. Monatseinkommens. Erziehungsurlaub
Leitsatz (redaktionell)
Ein Anspruch auf ein anteiliges 13. Monatseinkommen besteht gemäß der Tarifregelung für den Bereich der metallverarbeitenden Industrie Nordrhein-Westfalens (hier: Tarifvertrag über die tarifliche Absicherung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens vom 30.10.1976 nach dem Stand vom 3.7.1984 in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens) nicht für die Zeit, in welcher das Arbeitsverhältnis während des Erziehungsurlaubs ruht.
Orientierungssatz
Berufung eingelegt beim LArbG Hamm - 10 Sa 1194/87.
Normenkette
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 442863 |
NZA 1987, 561-562 (LT) |
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