Leitsatz (redaktionell)

(Außerordentliche Kündigung - zu den Erfordernissen an den dringenden Verdacht einer strafbaren Handlung) Eine Verdachtskündigung kann auf die Angaben eines V-Mann- Führers gestützt werden.

 

Orientierungssatz

Gegen das Urteil ist Berufung vor dem LArbG Mainz eingelegt worden, Aktenzeichen: 6 Sa 877/85.

Der Rechtsstreit wurde durch Vergleich beendet.

 

Normenkette

BGB § 626 Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 445365

ARST 1987, 39-41 (LT1)

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