Entscheidungsstichwort (Thema)
Mitbestimmung bei Subunternehmern
Leitsatz (redaktionell)
Bei der Beschäftigung von Subunternehmern, die in das Betriebsgefüge eingegliedert sind, hat der Betriebsrat gemäß §§ 99 ff BetrVG mitzubestimmen.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 445938 |
AiB 1988, 113-113 (L1) |
EzAÜG, Nr 245 (ST1) |
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