Leitsatz (redaktionell)
Das Haushaltsbegleitgesetz 1984 iVm § 1385a RVO, § 186 AFG führt ab 1.1.1984 zu einer Anhebung des nach § 34 Abs 4 BMT-G 2 von dem öffentlichen Arbeitgeber zu zahlenden Krankengeldzuschusses. Der Krankengeldzuschuß sichert den Lohn des Arbeiters in voller Höhe des Netto-Urlaubslohnes ab. Die Sozialversicherungsbeiträge, die seit dem 1.1.1984 vom Krankengeld des Sozialversicherungsträgers einbehalten werden, sind daher gegenüber dem erkrankten Arbeiter durch eine Erhöhung des Krankengeldzuschusses auszugleichen.
Orientierungssatz
Berufung eingelegt (LArbG Mainz 7 Sa 677/85).
Normenkette
AFG § 186; RVO § 1385 a; BMT-G § 34 Abs. 4; BMT-G 2 § 34 Abs. 4
Fundstellen
Dokument-Index HI442792 |
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