Leitsatz (redaktionell)

Das Haushaltsbegleitgesetz 1984 iVm § 1385a RVO, § 186 AFG führt ab 1.1.1984 zu einer Anhebung des nach § 34 Abs 4 BMT-G 2 von dem öffentlichen Arbeitgeber zu zahlenden Krankengeldzuschusses. Der Krankengeldzuschuß sichert den Lohn des Arbeiters in voller Höhe des Netto-Urlaubslohnes ab. Die Sozialversicherungsbeiträge, die seit dem 1.1.1984 vom Krankengeld des Sozialversicherungsträgers einbehalten werden, sind daher gegenüber dem erkrankten Arbeiter durch eine Erhöhung des Krankengeldzuschusses auszugleichen.

 

Orientierungssatz

Berufung eingelegt (LArbG Mainz 7 Sa 677/85).

 

Normenkette

AFG § 186; RVO § 1385 a; BMT-G § 34 Abs. 4; BMT-G 2 § 34 Abs. 4

 

Fundstellen

Dokument-Index HI442792

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