Entscheidungsstichwort (Thema)
Kündigung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses und Vertragsstrafe
Orientierungssatz
Haben die Arbeitsvertragsparteien eine Vertragsstrafe von einem Monatsgehalt bei Nichtantritt oder bei schuldhaftem Bruch des Arbeitsvertrages vereinbart, so hat der Arbeitgeber keinen Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe, wenn die Arbeitsvertragsparteien das ordentliche Kündigungsrecht vor Dienstantritt weder ausdrücklich noch Konkludent ausgeschlossen haben und der Arbeitnehmer das noch nicht aktualisierte Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der im Einzelfall maßgebenden Kündigungsfrist gekündigt hat (hier: fristgemäße Kündigung des an sich am 1.7. anzutretenden Arbeitsverhältnisses zum 31.3.).
Normenkette
Fundstellen
BB 1991, 415 |
BB 1991, 415-416 (T) |
Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen