Leitsatz (redaktionell)

Eine minderjährige Auszubildende kann die Unterschrift unter einen Berufsausbildungsvertrag verweigern, wenn und solange die Vertragsniederschrift nicht den tatsächlichen Vereinbarungen entspricht.

Abmahnungen mit KÜndigungsandrohungen sind gegenüber dem gesetzlichen Vertreter auszusprechen.

Zur Ausbildungspflicht des Auszubildenden.

 

Normenkette

BBiG §§ 9, 6, 4 Abs. 1-2; BGB § 1626 Abs. 2; BBiG § 15 Abs. 2 Nr. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 446504

EzB BBiG § 15 Abs 2, Nr 1 Nr 37 (LT1)

EzB BBiG § 6 Abs 1, Nr 1 Nr 21 (L1)

EzB BBiG § 9, Nr 43 (L1)

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