Leitsatz (redaktionell)
Eine minderjährige Auszubildende kann die Unterschrift unter einen Berufsausbildungsvertrag verweigern, wenn und solange die Vertragsniederschrift nicht den tatsächlichen Vereinbarungen entspricht.
Abmahnungen mit KÜndigungsandrohungen sind gegenüber dem gesetzlichen Vertreter auszusprechen.
Zur Ausbildungspflicht des Auszubildenden.
Normenkette
BBiG §§ 9, 6, 4 Abs. 1-2; BGB § 1626 Abs. 2; BBiG § 15 Abs. 2 Nr. 1
Fundstellen
Haufe-Index 446504 |
EzB BBiG § 15 Abs 2, Nr 1 Nr 37 (LT1) |
EzB BBiG § 6 Abs 1, Nr 1 Nr 21 (L1) |
EzB BBiG § 9, Nr 43 (L1) |
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