Geht der Studierende im Anschluss an das erfolgreich abgeschlossene ausbildungsintegrierte duale Studium mit dem Ausbildenden ein Beschäftigungsverhältnis ein, vermindert sich der nach den Absätzen 2 und 3 ermittelte Gesamtbetrag gemäß Abs. 4 für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Beschäftigungsverhältnis nach Abschluss des Studiums bestand, um 1/60 (5 Jahre = 60 Monate).

 
Praxis-Beispiel

Wie Beispiel 2, aber der Studierende nimmt das Übernahmeangebot des Ausbildenden an und wird von diesem im Anschluss an das duale Studium in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen. Dieses beendet er nach 1 ½ Jahren.

 
Studienzulage, § 8 Abs. 1 Satz 3 150,00 EUR 36 Monate 5.400 EUR

Studienentgelt, § 8 Abs. 2
1. Spiegelstrich

(Stand: Änd.-TV Nr. 3)

1.325,00 EUR

1.475,00 EUR

7 Monate

17 Monate

9.275 EUR

25.075 EUR
Studiengebühren, § 8 Abs. 4 360,00 EUR 6 Semester 2.160 EUR
Gesamtbetrag 41.910 EUR
Verringerung nach Abs. 3 10.477,50 EUR
Rückzahlungsbetrag 31.432,50 EUR
Kürzung um 18/60 nach Abs. 4 9.429,75 EUR
Rückzahlungsbetrag 22.002,75 EUR

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