Geht der Studierende im Anschluss an das erfolgreich abgeschlossene ausbildungsintegrierte duale Studium mit dem Ausbildenden ein Beschäftigungsverhältnis ein, vermindert sich der nach den Absätzen 2 und 3 ermittelte Gesamtbetrag gemäß Abs. 4 für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Beschäftigungsverhältnis nach Abschluss des Studiums bestand, um 1/60 (5 Jahre = 60 Monate).
Wie Beispiel 2, aber der Studierende nimmt das Übernahmeangebot des Ausbildenden an und wird von diesem im Anschluss an das duale Studium in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen. Dieses beendet er nach 1 ½ Jahren.
Studienzulage, § 8 Abs. 1 Satz 3 | 150,00 EUR | 36 Monate | 5.400 EUR |
Studienentgelt, § 8 Abs. 2 |
1.325,00 EUR 1.475,00 EUR |
7 Monate 17 Monate |
9.275 EUR 25.075 EUR |
Studiengebühren, § 8 Abs. 4 | 360,00 EUR | 6 Semester | 2.160 EUR |
Gesamtbetrag | 41.910 EUR | ||
Verringerung nach Abs. 3 | 10.477,50 EUR | ||
Rückzahlungsbetrag | 31.432,50 EUR | ||
Kürzung um 18/60 nach Abs. 4 | 9.429,75 EUR | ||
Rückzahlungsbetrag | 22.002,75 EUR |
Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen