Grundsätzlich sollte jeder befristete Aushilfsarbeitsvertrag folgende Vereinbarungen enthalten:

  1. die Form der Befristung:

    • Befristung mit Enddatum (Zeitbefristung) bzw.
    • Zweckbefristung
  2. den Grund für die Befristung

    • Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG, soweit eine Neueinstellung erfolgt oder
    • Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes aus der anerkannten Typologie
  3. zusätzlich die Einteilung der SR 2 y BAT, wenn der BAT für das Arbeitsverhältnis gilt (vgl. Befristete Arbeitsverträge), in

    Darüber hinaus ist es sinnvoll, standardisiert weitere Abreden aufzunehmen, soweit die SR 2y BAT keine Anwendung findet:

  4. Vereinbarung eines ordentlichen Kündigungsrechts
  5. Vereinbarung einer Probezeit bei längerer Befristungsdauer.

    Schließlich sollte in allen Verträgen geregelt sein

  6. die Vereinbarung der Schriftform als Wirksamkeitsvoraussetzung für Verlängerungen.

Auf die Vertragsmuster im Formularteil wird verwiesen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge