Verfahrensgang

LAG Schleswig-Holstein (Urteil vom 26.11.1999; Aktenzeichen 5 Sa 363/99)

 

Tenor

Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

 

Gründe

Gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 26. November 1999 – 5 Sa 363/99 – hat die Beklagte Revision eingelegt, diese jedoch mit Schriftsatz vom 24. April 2001 zurückgenommen.

Die Klägerin hat beantragt, der Beklagten die Kosten des Revisionsverfahrens aufzuerlegen. Diesem Antrag war nach § 72 Abs. 5 ArbGG in Verbindung mit §§ 566, 515 Abs. 3 ZPO zu entsprechen.

 

Unterschriften

Rost, Bröhl, Eylert

 

Fundstellen

Dokument-Index HI920541

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