Verfahrensgang
LAG Schleswig-Holstein (Urteil vom 26.11.1999; Aktenzeichen 5 Sa 405/99) |
Tenor
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Gründe
Gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 26. November 1999 – 5 Sa 405/99 – hat die Beklagte Revision eingelegt, diese jedoch mit Schriftsatz vom 24. April 2001 zurückgenommen.
Der Kläger hat beantragt, der Beklagten die Kosten des Revisionsverfahrens aufzuerlegen. Diesem Antrag war nach § 72 Abs. 5 ArbGG in Verbindung mit §§ 566, 515 Abs. 3 ZPO zu entsprechen.
Unterschriften
Rost, Bröhl, Eylert
Fundstellen
Dokument-Index HI920542 |
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