Orientierungssatz

(Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde bei Fehlen der rechtserheblichen Divergenz im Sinne von § 72 Abs 2 Nr 2 ArbGG - Eingruppierung eines Angestellten in der Gewerbesteuerabteilung eines Stadtsteueramts)

Eine rechtserhebliche Divergenz setzt nach § 72 Abs 2 Nr 2 ArbGG voraus, daß die angefochtene Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz aufstellt, der seinerseits von einem abstrakten Rechtssatz des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen in der Gesetzesnorm genannten Gerichts abweicht, woraus zugleich folgt, daß eine lediglich fehlerhafte oder angeblich den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht entsprechende Rechtsanwendung eine Divergenz nicht zu begründen vermag (vergleiche BAG Beschluß vom 19.11.1979, 5 AZN 15/79 = AP Nr 2 zu § 72a ArbGG 1979. Dabei müssen sich die voneinander abweichenden Rechtssätze aus der anzufechtenden wie aus der angezogenen Entscheidung unmittelbar ergeben und so deutlich ablesbar sein, daß nicht zweifelhaft bleibt, welche abstrakten Rechtssätze die Entscheidungen jeweils aufgestellt haben.

 

Normenkette

BAT §§ 22-23; BAT Anlage 1a; ArbGG §§ 72a, 72 Abs. 2 Nr. 2

 

Verfahrensgang

LAG Niedersachsen (Entscheidung vom 17.08.1987; Aktenzeichen 11 Sa 682/87 E)

ArbG Oldenburg (Oldenburg) (Entscheidung vom 05.02.1987; Aktenzeichen 1 Ca 1449/86 E)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI438889

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