Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtsfolgen der Kündigung der Vergütungsordnung des BAT
Leitsatz (redaktionell)
1. Die Rechtsfolgen der Kündigung der die Vergütungsordnung zum BAT enthaltenen tariflichen Bestimmungen gemäß § 74 Abs 2 Unterabs 4 BAT richten sich nach den allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen Rechts sowie des im TVG geregelten Tarifrechts und den daraus abgeleiteten Rechtsregeln.
2. Verstöße gegen diese Rechtsgrundsätze, die dem staatlichen Gesetzesrecht zuzurechnen sind, können im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren des ArbGG nicht geltend gemacht werden.
Normenkette
BAT §§ 3, 74; ArbGG § 72a Abs. 1 Nr. 2 Fassung: 1979-07-02
Verfahrensgang
LAG Berlin (Entscheidung vom 21.03.1985; Aktenzeichen 4 Sa 4/85) |
ArbG Berlin (Entscheidung vom 08.11.1984; Aktenzeichen 22 Ca 101/84) |
Fundstellen
Haufe-Index 438852 |
BAGE 49, 247-250 (LT1-2) |
BAGE, 247 |
AP § 72a ArbGG 1979 Grundsatz (LT1-2), Nr 28 |
PersV 1988, 407-408 (LT) |
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