Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsweg: Klage eines ehemaligen Zwangsarbeiters

 

Orientierungssatz

Parallelentscheidung ohne Langtextwiedergabe zum Beschluß des BAG vom 16.02.2000 5 AZB 71/99 = BB 2000, 829 - 831, der vollständig dokumentiert ist.

 

Tenor

1. Die weitere sofortige Beschwerde des Klägers gegen den

Beschluß des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17.

November 1999 - 11 Ta 16/99 - wird als unzulässig verworfen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu

tragen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI610959

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