Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtsweg: Klage eines ehemaligen Zwangsarbeiters
Orientierungssatz
Parallelentscheidung ohne Langtextwiedergabe zum Beschluß des BAG vom 16.02.2000 5 AZB 71/99 = BB 2000, 829 - 831, der vollständig dokumentiert ist.
Tenor
1. Die weitere sofortige Beschwerde des Klägers gegen den
Beschluß des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17.
November 1999 - 11 Ta 16/99 - wird als unzulässig verworfen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu
tragen.
Fundstellen
Dokument-Index HI610959 |
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