Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsschutzinteresse im Beschlußverfahren

 

Orientierungssatz

Wird im Laufe eines Rechtsbeschwerdeverfahrens eine Regelung über private Kraftfahrzeugsbenutzung, um deren Mitbestimmungspflichtigkeit es geht, durch eine wesentlich andere als die streitgegenständliche Regelung ersetzt, dann besteht für die Feststellung der Mitbestimmungspflichtigkeit der streitgegenständlichen Regelung kein Rechtsschutzinteresse mehr.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI436924

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