Leitsatz (redaktionell)
1. Einem nach VVG § 67 auf eine Versicherungsgesellschaft übergegangenen Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung kann eine tarifliche Ausschlußfrist entgegengehalten werden.
2. Die Versicherungsgesellschaft kann sich nicht darauf berufen, sie habe innerhalb der Ausschlußfrist den Schadenersatzanspruch nicht geltend machen können, weil dieser erst nach Ablauf der Ausschlußfristen auf sie übergegangen sei.
3. Es kommt nicht darauf an, ob die Versicherungsgesellschaft den Anspruch geltend machen konnte, sondern darauf, ob der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer die Möglichkeit hatte, die ihm gegen den Arbeitnehmer zustehenden Schadenersatzansprüche innerhalb der Ausschlußfristen zu erheben.
Normenkette
Verfahrensgang
LAG Nürnberg (Entscheidung vom 31.01.1968; Aktenzeichen 5 Sa 262/67 N) |
Fundstellen
Haufe-Index 437195 |
DB 1969, 447 |
SAE 1969, 212 |
AP § 4 TVG Ausschlußfristen, Nr 40 |
AR-Blattei, Ausschlußfristen Entsch 28 |
AR-Blattei, ES 350 Nr 28 |
Arbeitgeber 1969, 221 |
EzA § 4 TVG, Nr 23 |
VersR 1969, 337 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen