Entscheidungsstichwort (Thema)
Gesamtvollstreckungsverfahren. Vollstreckungsgegenklage. Einwand der Masseunzulänglichkeit
Normenkette
Verfahrensgang
Sächsisches LAG (Urteil vom 18.01.2002; Aktenzeichen 3 Sa 252/01) |
Tenor
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Januar 2002 – 3 Sa 252/01 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Gründe
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 72 Abs 5 ArbGG; §§ 557, 313a Abs 1 ZPO aF).
Fundstellen
Dokument-Index HI1480091 |
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