Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesamtvollstreckungsverfahren. Vollstreckungsgegenklage. Einwand der Masseunzulänglichkeit

 

Normenkette

ZPO § 767

 

Verfahrensgang

Sächsisches LAG (Urteil vom 18.01.2002; Aktenzeichen 3 Sa 252/01)

 

Tenor

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Januar 2002 – 3 Sa 252/01 – wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

 

Gründe

Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 72 Abs 5 ArbGG; §§ 557, 313a Abs 1 ZPO aF).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1480091

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