Leitsatz (redaktionell)

1. Die Bestimmung von ALTV 2 § 9, nach der Kurzarbeit nach einer Ankündigungsfrist von zwei Wochen für Arbeiter eingeführt werden kann, läßt die Mitbestimmungsrechte unberührt.

2. Wenn kein Betriebsrat gewählt ist, kann Kurzarbeit auch ohne Rücksicht auf die Mitbestimmungsrechte eingeführt werden.

 

Normenkette

TVG § 3; BetrVG § 1; ALTV § 9 Nr. 8; ALTV 2 § 9 Nr. 8; BetrVG § 87 Abs. 1

 

Verfahrensgang

LAG Baden-Württemberg (Entscheidung vom 31.01.1979; Aktenzeichen 7 Sa 90/78)

 

Fundstellen

Haufe-Index 439142

BAGE 37, 120-127 (LT1-2)

BAGE, 120

DB 1982, 909-909 (LT1-2)

AP § 9 TVAL II (LT1-2), Nr 3

AR-Blattei, ES 1500 Nr 26 (LT1-2)

AR-Blattei, Stationierungsstreitkräfte Entsch 26 (LT1-2)

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