Leitsatz (redaktionell)
1. Die Bestimmung von ALTV 2 § 9, nach der Kurzarbeit nach einer Ankündigungsfrist von zwei Wochen für Arbeiter eingeführt werden kann, läßt die Mitbestimmungsrechte unberührt.
2. Wenn kein Betriebsrat gewählt ist, kann Kurzarbeit auch ohne Rücksicht auf die Mitbestimmungsrechte eingeführt werden.
Normenkette
TVG § 3; BetrVG § 1; ALTV § 9 Nr. 8; ALTV 2 § 9 Nr. 8; BetrVG § 87 Abs. 1
Verfahrensgang
LAG Baden-Württemberg (Entscheidung vom 31.01.1979; Aktenzeichen 7 Sa 90/78) |
Fundstellen
Haufe-Index 439142 |
BAGE 37, 120-127 (LT1-2) |
BAGE, 120 |
DB 1982, 909-909 (LT1-2) |
AP § 9 TVAL II (LT1-2), Nr 3 |
AR-Blattei, ES 1500 Nr 26 (LT1-2) |
AR-Blattei, Stationierungsstreitkräfte Entsch 26 (LT1-2) |
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