Verfahrensgang
LAG Schleswig-Holstein (Urteil vom 14.03.1996; Aktenzeichen 5 Sa 714/95) |
ArbG Kiel (Urteil vom 08.11.1995; Aktenzeichen H 5a Ca 1500/95) |
Tenor
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 14. März 1996 – 5 Sa 714/95 – teilweise aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 8. November 1995 – H 5a Ca 1500/95 – teilweise abgeändert.
3. Es wird festgestellt, daß der Klägerin ein Anspruch auf betriebliche Altersversorgung in Höhe von 22,81 % des bei Ausscheiden maßgeblichen Einkommens abzüglich 30 % von dem so errechneten Betrag zusteht.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
4. Im übrigen werden die Berufung und die Revision des Beklagten sowie die Revision der Klägerin zurückgewiesen.
5. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 2/3 und der Beklagte 1/3.
Von Rechts wegen!
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Höhe des Betriebsrentenanspruchs der Klägerin.
Fundstellen
Dokument-Index HI917863 |
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