Der MTArb wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf Arbeitgeberseite mit der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) auf Arbeitnehmerseite abgeschlossen. Dieser Tarifvertrag ist am 1. März 1996 an die Stelle des Mantel-Tarifvertrages für Arbeiter des Bundes (MTB II) vom 27. Februar 1964 und des Manteltarifvertrages für Arbeiter der Länder (MTL II) vom 27. Februar 1964 getreten. Er regelt nunmehr weitestgehend einheitlich die Arbeitsbedingungen der Arbeiter des Bundes und der Länder mit Ausnahme des Bundeseisenbahnvermögens und der Länder Berlin und Bremen (§ 1 MTArb). Weitere Ausnahmen vom Geltungsbereich enthält § 3 MTArb.

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