Direktorin, Direktor beim Rechnungshof
  • als Prüfungsgebietsleiterin oder Prüfungsgebietsleiter beim Rechnungshof
Direktorin, Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz 2)

 

Direktorin, Direktor des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

 

Erste Direktorin, Erster Direktor der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
  • als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer, sofern die Einrichtung einer Geschäftsführung mit drei Personen aufgrund der Größe des Versicherungsträgers gesetzlich zulässig ist, der Versicherungsträger hiervon aber absieht
Geschäftsführerin, Geschäftsführer des Landesbetriebs Daten und Information

 

Geschäftsführerin, Geschäftsführer des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung

 

Geschäftsführerin, Geschäftsführer des Landesbetriebs Mobilität
  • bei einer obersten Landesbehörde als Leiterin oder Leiter einer Abteilung 1)
Ministerialdirigentin, Ministerialdirigent

 

Präsidentin, Präsident des Landesamtes für Steuern

 

 

 

1) Soweit die Funktion nicht einem in eine niedrigere Besoldungsgruppe eingestuften Amt zugeordnet ist.

2) Soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3.

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