Bei einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb des 2-Jahres-Zeitraums wird eine schon gewährte Freistellung auf den Anspruch gegenüber dem neuen Arbeitgeber angerechnet. Weiterhin ist eine Anrechnung von Freistellungen für Zwecke der Weiterbildung, die auf der Grundlage anderer Regelungen erfolgen, möglich, wenn die Veranstaltungen den im BFG niedergelegten Zielen entsprechen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge