Der Anspruch auf Bildungszeit beträgt bis zu 5 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als 5 Tagen in der Woche gearbeitet, so verringert sich der Anspruch entsprechend. Für Auszubildende und Studierende an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch 5 Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- oder Studienzeit, beschränkt auf den Bereich der politischen Weiterbildung und der Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich.

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge