1Der Anspruch auf Bildungsurlaub wird erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses erworben. 2Der Anspruch muß nicht neu erworben werden, wenn bei derselben Beschäftigungsstelle innerhalb einer Frist von vier Monaten ein Arbeitsverhältnis[1] [Bis 31.12.2022: Beschäftigungsverhältnis] im Anschluß an ein Ausbildungsverhältnis oder an ein anderes Beschäftigungsverhältnis begründet wird.
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