1Der Anwärtergrundbetrag nach Anlage 7 richtet sich nach der Besoldungsgruppe des Eingangsamtes, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes voraussichtlich eintritt. 2Unterschiedliche Eingangsämter können betragsmäßig zusammengefasst werden.

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