Die Studienzeit des dualen Hebammenstudiums dauert in Vollzeit mindestens 6 und höchstens 8 Semester (§ 11 Abs. 1 HebG); die für die Erlaubnis für das Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" maßgeblichen Teile des Studiums umfassen 4.600 Stunden (§ 11 Abs. 3 Satz 1 HebG). Hiervon entfallen mindestens 2.200 Stunden auf den berufspraktischen Studienteil, der Praxiseinsätze in Krankenhäusern oder im außerklinischen Bereich bei freiberuflichen Hebammen oder in ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen, welche die im Vertrag nach § 134a Abs. 1 SGB V geregelten Qualitätsanforderungen erfüllen, beinhaltet. Ebenfalls mindestens 2.200 Stunden sind für den hochschulischen Teil vorgesehen, § 11 Abs. 3 Satz 2 HebG.

Den Inhalt der für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen Bestandteile des Hebammenstudiums regelt die Studien- und Prüfungsverordnung nach § 71 HebG (§ 11 Abs. 4 HebG).

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?