Geht der Studierende im Anschluss an das erfolgreich abgeschlossene duale Hebammenstudium mit der verantwortlichen Praxiseinrichtung ein Beschäftigungsverhältnis ein, welches ihm eine Weiterbeschäftigung entsprechend der durch das Studium erworbenen Abschlussqualifikation ermöglicht, vermindert sich der nach Absatz 3 zurückzuerstattende Gesamtbetrag für jeden vollen Monat, in dem das Beschäftigungsverhältnis nach Abschluss des dualen Hebammenstudiums bestand, um 1/12.

 
Praxis-Beispiel

Wie vorheriges Beispiel, aber der Studierende nimmt das Übernahmeangebot der verantwortlichen Praxiseinrichtung an und wird von dieser im Anschluss an das duale Studium in ein Beschäftigungsverhältnis entsprechend der erworbenen Abschlussqualifikation übernommen. Dieses beendet er nach 9 Monaten.

 
Studiengebühren 360,00 Euro 8 Semester 2.880 EUR
Verringerung nach Abs. 3. 720 EUR
Rückzahlungsbetrag 2.160 EUR
Kürzung um 9/12 nach Abs. 4 1.620 EUR
Rückzahlungsbetrag 540 EUR

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