Der Begriff ist im Tarifvertrag nicht näher erläutert. Er hat auch in der Rechtsterminologie keinen allgemein anerkannten, fest umrissenen Inhalt. Daher ist auf den allgemeinen Sprachgebrauch zu rekurrieren. Hausarbeiter/in ist eine Person, die Hausarbeiten verrichtet. Hierunter fallen jedoch nicht Reinigungstätigkeiten im Innenbereich.[1] Dem Tätigkeitsbeispiel unterfallen sonstige im Haus anfallende Tätigkeiten einfachster Natur, für die kein eigener Arbeitsplatz eingerichtet ist, die je nach Bedarf anfallen und im Allgemeinen auf Weisung auszuführen sind, wie z. B. einfachste Reparaturen und Instandsetzungen.

[1] Auf die Darlegungen oben unter Punkt 10.4.4 Reiniger in Außenbereichen wird verwiesen.

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