Nach der Definition des International Council of Nurses (ICN) umfasst Pflege "die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung, allein oder in Kooperation mit anderen Berufsangehörigen, von Menschen aller Altersgruppen, von Familien oder Lebensgemeinschaften, sowie von Gruppen und sozialen Gemeinschaften, ob krank oder gesund, in allen Lebenssituationen (Settings). Pflege schließt die Förderung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten und die Versorgung und Betreuung kranker, behinderter und sterbender Menschen ein. Weitere Schlüsselaufgaben der Pflege sind Wahrnehmung der Interessen und Bedürfnisse (Advocacy), Förderung einer sicheren Umgebung, Forschung, Mitwirkung in der Gestaltung der Gesundheitspolitik sowie im Management des Gesundheitswesens und in der Bildung."
Auch das LAG Hamm hat ausgeführt, dass sich "die pflegerische Betreuung als Arbeitsvorgang nicht auf die sog. klassische Pflege, also die Pflege bei körperlichen Erkrankungen, beschränkt. Der aktuelle Pflegebegriff geht darüber hinaus, wie sich ohne weiteres anhand der Definition zeigen lässt, die der Weltbund der professionell Pflegenden (International Council of Nurses, ICN), aufgestellt hat. Danach umfasst "Pflege (1) […] die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung, allein oder in Kooperation mit anderen Berufsangehörigen, von Menschen aller Altersgruppen, von Familien oder Lebensgemeinschaften, sowie von Gruppen und sozialen Gemeinschaften, ob krank oder gesund, in allen Lebenssituationen (Settings). Pflege schließt die Förderung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten und die Versorgung und Betreuung kranker, behinderter und sterbender Menschen ein. […]." Hieran wird deutlich, dass auch die Betreuung kranker Menschen Pflege sein kann, ohne dass es z. B. auf Verbandwechsel, assistierte Körperpflege, Legen und Überwachung von Infusionen etc. ankommen kann."
Nach § 5 des am 1.1.2020 in Kraft getretenen Gesetzes über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG) umfasst Pflege i. S. d. Gesetzes präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der zu pflegenden Menschen, ihre Beratung sowie ihre Begleitung in allen Lebensphasen und die Begleitung Sterbender. Sie erfolgt entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse auf Grundlage einer professionellen Ethik. Sie berücksichtigt die konkrete Lebenssituation, den sozialen, kulturellen und religiösen Hintergrund, die sexuelle Orientierung sowie die Lebensphase der zu pflegenden Menschen. Sie unterstützt die Selbstständigkeit der zu pflegenden Menschen und achtet deren Recht auf Selbstbestimmung.