Elterngeld kann ab dem Tag der Geburt bezogen werden. Es wird monatsweise gezahlt, allerdings nicht nach Kalendermonaten, sondern nach sog. Lebensmonaten (z. B. 1. Lebensmonat vom 12.2. bis zum 11.3, 2. Lebensmonat vom 12.3. bis zum 11.4.). Bei Adoptivkindern kommt es nicht auf den Geburtstag, sondern auf den Tag, an dem das Kind in den Haushalt kommt, an.
Das Elterngeld gibt es in 3 Varianten:
Die Varianten können kombiniert werden.
4.1 Basiselterngeld
Basiselterngeld kann für bis zu 12 Lebensmonate bezogen werden. Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen und einer nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor, sogar für bis zu 14 Monate. Diese 2 zusätzlichen Monate nennt man "Partnermonate". Diese Partnermonate erhält auch, wer alleinerziehend ist. Die insgesamt 14 Monate können je nach Wunsch untereinander aufgeteilt werden. Das Elterngeld kann gleichzeitig oder abwechselnd beantragt werden. Allerdings muss jeder mindestens 2 Monate und maximal 12 Monate beantragen. In jedem Lebensmonat, in dem beide Elternteile gleichzeitig Basiselterngeld bekommen, werden zusammen 2 Monate Basiselterngeld verbraucht.
Basiselterngeld kann entweder am Stück, mit Unterbrechungen oder im Wechsel mit dem Partner bzw. der Partnerin bezogen werden.
Die Mutter bekommt Basiselterngeld in den Lebensmonaten 1 bis 8, der Vater in den Lebensmonaten 9 bis 14. Damit haben die Eltern ihre 14 Monate Basiselterngeld verbraucht.
Beim Basiselterngeld gibt es 2 Einschränkungen:
- Basiselterngeld kann nur in den ersten 14 Lebensmonaten bezogen werden. Danach sind nur noch Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonus möglich.
- Bei der Mutter des Kindes gelten die Lebensmonate, in denen sie für dasselbe Kind Mutterschaftsgeld oder andere Mutterschaftsleistungen erhält, als Monate mit Basiselterngeld; d. h. diese Monate gelten als Basiselterngeld-Monate.
Die Mutter erhält in den ersten beiden Lebensmonaten Mutterschaftsgeld. Sie erhält Basiselterngeld vom 3. bis zum 9. Lebensmonat, der Vater vom 10. bis einschließlich 14. Lebensmonat. Damit haben beide Eltern zusammen ihre 14 Monate Basiselterngeld verbraucht: die Mutter 9 Monate, der Vater 5 Monate.
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4.2 Elterngeld Plus
Elterngeld Plus kann doppelt so lange bezogen werden wie Basiselterngeld: Anstelle eines Lebensmonats mit Basiselterngeld können auch für 2 Lebensmonate Elterngeld Plus bezogen werden. Wenn nach der Geburt nicht gearbeitet wird, ist das Elterngeld Plus dafür nur halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wird nach der Geburt in Teilzeit gearbeitet, kann das monatliche Elterngeld Plus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Einkommen. Trotzdem kann das Elterngeld Plus doppelt so lange bezogen werden, sodass man sogar insgesamt mehr Elterngeld erhält. Elterngeld Plus kann auch noch nach dem 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden – maximal bis zum 32. Lebensmonat.
Beim Elterngeld Plus gibt es zwei Einschränkungen:
- In der Zeit, in der Mutterschaftsgeld oder andere Mutterschaftsleistungen bezogen werden, kann kein Elterngeld Plus bezogen werden, sondern nur Basiselterngeld.
- Nach dem 14. Lebensmonat kann Elterngeld nur noch ohne Unterbrechungen bezogen werden, entweder in Form von Elterngeld Plus oder als Partnerschaftsbonus. Falls der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld beantragt, kann man sich nach dem 14. Lebensmonat auch abwechseln. Wenn es allerdings nach dem 14. Lebensmonat einen Lebensmonat gibt, in dem beide kein Elterngeld beziehen, kann danach auch keines mehr bezogen werden – selbst dann nicht, wenn noch Monate übrig sind.
Kombination von Basiselterngeld und Elterngeld Plus
Die Mutter erhält in den ersten beiden Lebensmonaten Mutterschaftsgeld. Diese beiden Monate gelten bei ihr also als Monate mit Basiselterngeld. Der Vater beantragt Basiselterngeld für den 3. und 4. Lebensmonat. Danach beantragt er Elterngeld Plus vom 5. bis zum 24. Lebensmonat. Damit haben die Eltern 4 Monate Basiselterngeld und 20 Monate Elterngeld Plus verbraucht; das entspricht 14 Monaten Basiselterngeld.
4.3 Partnerschaftsbonus
Mit dem Partnerschaftsbonus können zusätzlich Elterngeld Plus-Monate bezogen werden. Es handelt sich um ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben partnerschaftlich untereinander aufteilen. Das Angebot kann auch genutzt werden, wenn das Kind getrennt erzogen wird und auch dann, wenn man alleinerziehend ist. Als Partnerschaftsbonus können jeweils 2, 3 oder 4 zusätzliche Monate Elterngeld Plus bezogen werden.
Voraussetzung ist:
- Beide Eltern nutzen den Partnerschaftsbonus gleichzeitig.
- Der Partnerschaftsbonus wird für mindestens 2 und höchstens 4 Lebensmonate am Stück beantragt.
- In dieser Zeit arbeiten beide in Teilzeit und zwar jeder mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche. Hierbei kommt es auf die tatsächlich geleisteten Stunden an. Bei Alleinerziehenden reicht es, wenn nur der Alleinerziehende 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeitet.
Der Partnerschaftsbonus kann noch nach dem 14. Lebensmonat des Ki...