Für das Leistungsentgelt finden die Ausführungen unter dem Thema Jahressonderzahlung Anwendung (SV-rechtliche Behandlung der Jahressonderzahlung). Dies gilt sowohl für die Berechnung (einmalig gezahltes Arbeitsentgelt) als auch für die Meldevorschriften im Rahmen des DEÜV-Verfahrens.

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