Im Zuge der Tarifverhandlungen zum TVöD im Jahr 2005 hatte man sich darauf verständigt, dass es in den Jahren 2005, 2006 und 2007 eine Einmalzahlung i. H. v. je 300 EUR gibt. Im Bereich der VKA wurden die Einmalzahlungen nur für die Beschäftigten des Tarifgebiets West vereinbart, für die Beschäftigten des Tarifgebiets Ost wurde die weitere Erhöhung des Bemessungssatzes zur Angleichung an das Niveau der Vergütung der Beschäftigten im Tarifgebiet West vereinbart (vgl. Ziff. 2.3.2).

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