Die Zielgröße für das Volumen der variablen, leistungsdifferenzierten Bezahlung ist mit 8 % des Jahresentgelts (ständige Monatsentgelte) definiert. Dabei gibt es keinen Automatismus, d. h. das zunächst vereinbarte Volumen von 1 % gilt so lange, bis ein höherer Prozentsatz vereinbart wurde.

Die weitere Anhebung des Volumens der Leistungsbezahlung sollte ab 2010 für den Bund nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Mit Einführung der Entgeltordnung und teilweiser Kompensation der Mehrkosten durch die leistungsorientierte Bezahlung wird es eine Weiterentwicklung des Volumens der leistungsorientierten Bezahlung über 1 % hinaus beim Bund nicht geben.

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