Entgeltgruppe 14
Apothekerinnen und Apotheker mit entsprechender Tätigkeit.
Entgeltgruppe 15
Apothekerinnen und Apotheker als Leiterinnen oder Leiter von Apotheken, denen mindestens vier Apothekerinnen oder Apotheker durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
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