Entscheidungsstichwort (Thema)
Ausbildungsbegriff beim Studium der Tiermedizin. Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit. Erstattung von Einschreibegebühren
Leitsatz (amtlich)
1.
Die vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 293/83 (Gravier, Slg 1985, 606) getroffene Auslegung des Art 7 EWGVtr ist nicht nur auf Anträge auf Zulassung zum berufsbildenden Unterricht beschränkt, die nach Erlaß dieses Urteils gestellt worden sind, sondern erfaßt auch die Zeit davor.
2.
Ein nationales Gesetz, wonach Schüler und Studenten aus anderen Mitgliedstaaten, die eine zusätzliche Einschreibegebühr ohne Rechtsgrund gezahlt und vor Erlaß des Urteils vom 13. Februar 1985 keine Klage auf Erstattung erhoben haben, kein Recht auf Erstattung dieser Gebühr haben, ist von Gemeinschaftsrechts wegen gegenüber den Betroffenen unanwendbar.
Normenkette
EWGVtr Art. 177, 7
Beteiligte
Bruno Barra |
Belgischer Staat |
Stadt Lüttich |
Fundstellen
RIW/AWD 1989, 830 |
EuGHE 1988, 355 |
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