Entscheidungsstichwort (Thema)

System von Leistungsansprüchen bei Arbeitsunfähigkeit. Unterhaltsverpflichtungen gegenüber einem Ehegatten oder Kindern. Leistung der sozialen Sicherheit. Garantie eines angemessenen Existenzminimums. Gesetzlicher Nettomindestlohn

 

Leitsatz (amtlich)

1.

Art 4 Abs 1 der EWGRL 7/79 vom 19.12.1978 ist dahin auszulegen, daß ein System von Leistungsansprüchen bei Arbeitsunfähigkeit, bei dem die Höhe der Leistung durch den Familienstand und das Einkommen des Ehegatten aus oder im Zusammenhang mit seiner Arbeit mitbestimmt wird, im Einklang mit dieser Bestimmung steht, wenn dieses System den Anspruchsberechtigten mit Unterhaltsverpflichtungen gegenüber einem Ehegatten oder Kindern durch den Ausgleich ihrer im Vergleich zu Alleinstehenden höheren Belastungen mit Hilfe eines Zuschlags zu der Leistung der sozialen Sicherheit ein angemessenes Existenzminimum garantieren soll.

2.

Art 4 Abs 1 der EWGRL 7/79 ist dahin auszulegen, daß ein Gesetz, aufgrund dessen die zuvor für alle arbeitsunfähigen Arbeitnehmer mit einem Einkommen etwa in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns bestehende Garantie, daß die (Netto-)leistung mindestens dem gesetzlichen (Netto-)mindestlohn entspricht, nur noch für Personen mit einem unterhaltsberechtigten Ehegatten oder einem Ehegatten, der nur ein sehr niedriges Einkommen bezieht, oder mit einem unterhaltsberechtigten Kind gilt, mit dieser Bestimmung vereinbar ist.

 

Normenkette

RL 79/7 Art. 4 Abs. 1

 

Beteiligte

J. W. Teuling

Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Chemische Industrie

 

Fundstellen

EuGHE 1987, 2516

SozR 6083 Art. 4 Nr 4

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