Entscheidungsstichwort (Thema)

Anwednung der Systeme der sozialen Sicherheit für Wanderarbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige. Einheitliche Lösung

 

Leitsatz (amtlich)

Die für alle Mitgliedstaaten einheitliche Lösung nach Art 99 EWGV 1408/71 des Rates vom 14.6.1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der Fassung der Verordnung EWGV 2001/83 des Rates vom 2.6.1983 ist am 15.1.1986 in Kraft getreten; folglich ist Art 73 Abs 1 der EWGV 1408/71 gemäß Art 60 der Akte über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik von diesem Zeitpunkt an auf die in einem anderen Mitgliedstaat als Spanien beschäftigten spanischen Arbeitnehmer, deren Familienangehörige in Spanien wohnen, anwendbar.

 

Normenkette

EWGV 1408/71 Art. 73 Abs. 1, Art. 99; EGBeitrVtr ESP/PRT Art. 60

 

Beteiligte

Francisco Yanez-Campoy

Bundesanstalt für Arbeit

 

Fundstellen

NJW 1991, 631

EuGHE I 1990, 4097

SozR, 3

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