Bezüglich der teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter ist zu beachten:

Es bestehen keine Besonderheiten, wenn die Teilzeitkraft grundsätzlich an allen Tagen und in allen Schichten eingesetzt wird. Dann sind die am Feiertag bei diesem Beschäftigten "dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden" gutzuschreiben.

 
Praxis-Beispiel

Arbeitet die Teilzeitkraft nur jeweils 4 Stunden am Tag – deckt also nur einen Teil der Schicht ab –, so reduziert sich die monatliche Sollzeit auch nur um die ausgefallenen 4 Stunden.

Werden Teilzeitkräfte dagegen nur an bestimmten Tagen, z. B. nur am Freitag, Samstag und Sonntag, eingesetzt, so erfolgt ein Sollzeitabzug auch nur für Feiertage, die auf die Werktage Freitag und Samstag fallen. Für Ostermontag und Pfingstmontag beispielsweise erfolgt dagegen kein Sollzeitabzug!

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?