1Die Gemeinde hat ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. 2Das erste Planungsjahr ist das laufende Haushaltsjahr. 3Der mittelfristige Ergebnisplan soll für die einzelnen Jahre in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichen sein. 4Der mittelfristige Finanzplan soll für die einzelnen Jahre in Einzahlungen und Auszahlungen die Liquidität der Gemeinde einschließlich der Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherstellen.

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