Eine Dokumentation über den Ablauf der Arbeitskampfmaßnahmen und der damit im Zusammenhang stehenden Ereignisse ist zweckmäßig. Mit der Erstellung dieser Dokumentation sollte rechtzeitig eine verantwortliche Person beauftragt werden, damit alle wichtigen Vorfälle festgehalten werden. Insbesondere müssen Ausfallzeiten der Beschäftigten, Arbeitszeiten im Notdienst, etwaige Streikausschreitungen, Sachbeschädigungen, die Benutzung von Gegenständen der Arbeitgeberin/des Arbeitsgebers und dergleichen festgestellt und die erforderlichen Beweismittel gesichert werden. Nähere Hinweise zur Erstellung der Dokumentation finden sich in Anlage 6a.

Wegen der Unterrichtung der obersten Bundesbehörde nach Beendigung der Arbeitskampfmaßnahmen wird auf Abschnitt D Unterabschnitt I Nr. 1 verwiesen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge