Kurzbeschreibung

Hier finden Sie alle wesentlichen Hinweise zur Dokumentation über den Ablauf einer Arbeitskampfmaßnahme. Eine solche ist nur erforderlich, wenn durch die Aktionen und Maßnahmen bei den beteiligten Beschäftigten Arbeitsausfallzeiten entstanden sind. Es müssen u. a. Arbeitszeiten im Notdienst, etwaige Streikausschreitungen, Sachbeschädigungen, Benutzung von Gegenständen der Arbeitgeberin/des Arbeitsgebers dargestellt werden.

Hinweise zur Erstellung einer Dokumentation über Arbeitskampfmaßnahmen

Nach Abschnitt E der Hinweise für den Fall eines Arbeitskampfes ist eine Dokumentation über den Ablauf der Arbeitskampfmaßnahmen zu erstellen. Arbeitskampfmaßnahmen sind kollektive Maßnahmen zur Erreichung eines bestimmten Ziels, die zur Störung der Arbeitsbeziehungen führen. Eine Dokumentation ist jedoch nur für Aktionen und Maßnahmen erforderlich, die für die sich beteiligenden Beschäftigten einen Ausfall von Arbeitszeit zur Folge hatten. In der Dokumentation sind der Gesamtablauf der Arbeitskampfmaßnahmen sowie die damit im Zusammenhang stehenden Ereignisse darzustellen. Dies gilt insbesondere für etwaige Streikausschreitungen, Sachbeschädigungen und die Benutzung von Gegenständen der Arbeitgeberin/des Arbeitsgebers. Über die Auswirkungen der Arbeitskampfmaßnahmen ist umfassend zu berichten.

Dokumentation

1. Maßnahmen vor Beginn des Arbeitskampfes

  • Beauftragung der für die Erstellung der Dokumentation verantwortlichen Personen
  • Bereitstellung von zweckgerechten Hilfsmitteln (z. B. geeigneten Räumlichkeiten, Büromaterialien, Telefoneinrichtungen)
  • Darstellung der Vorgeschichte der Arbeitskampfmaßnahmen und Sammlung von Unterlagen (Zeitungsausschnitten, Flugblätter, Protokolle oder Vermerke über mit Beschäftigten, dem Personalrat geführte Verhandlungen, Hinweise des Arbeitgebers an die Beschäftigten zu den bevorstehenden Arbeitskampfmaßnahmen, Unterlagen über zum Notdienst bestellte Beschäftigte)

2. Maßnahmen bei Eintritt der Arbeitskampfmaßnahmen

  • Aufzeichnung aller Einzelheiten der Arbeitskampfmaßnahmen einschließlich Feststellung der Mitglieder der Streikleitung sowie der besonderen Vorfälle (z. B. Streikausschreitungen, Sachbeschädigungen, Belästigungen von Besuchern der Dienststelle) in der Reihenfolge ihres zeitlichen Ablaufs. Dabei sind die erforderlichen Beweismittel zu sichern (bildlich festhalten, Zeugenaussagen schriftlich erstellen, Flugblätter und Zeitungsberichte sammeln)
  • Erfassung der Ausfallzeiten (auch bei Gleitzeit) der streikenden Beschäftigten und der Beschäftigten, die wegen des Streiks nicht beschäftigt werden konnten, sowie der Arbeitszeiten des Notdienstes

3. Maßnahmen nach dem Ende der Arbeitskampfmaßnahmen

  • Vervollständigung der Dokumentation
  • Gegebenenfalls Überprüfung der Streikvorfälle im Hinblick auf Verletzung arbeitsrechtlicher Pflichten und strafbarer Handlungen
  • Übersendung der Dokumentation an die zuständige oberste Bundesbehörde

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