Eine wichtige Aufgabe der Dienststelle ist es, die Beschäftigten zeitgerecht in geeigneter Weise über den Standpunkt der Arbeitgeberseite zu den Forderungen der Gewerkschaften sowie über die Auswirkungen vorliegender Angebote der Arbeitgeber/innen auf das Einkommen der Beschäftigten und die sich hieraus ergebenden Kosten zu unterrichten. Eine ausführliche Information sollte insbesondere nach Anberaumung einer Urabstimmung erfolgen.

Sind in der Dienstelle in größerem Umfang ausländische Beschäftigte tätig, sollten die Informationen auch diesen Beschäftigten in ihrer Heimatsprache unter Berücksichtigung ihrer Interessenlage und ihrer Mentalität zugänglich gemacht werden. Inhalt und Art der Informationen sollten nach den örtlichen Gegebenheiten ausgerichtet werden.

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