Eine wichtige Aufgabe der Verwaltung/des Betriebes ist es, die Beschäftigten zeitgerecht in geeigneter Weise über den Standpunkt der Arbeitgeberseite zu den Forderungen der Gewerkschaften, insbesondere auch über die Kosten dieser Forderungen für ihre Verwaltung/ihren Betrieb, sowie über die Auswirkungen vorliegender Angebote der Arbeitgeber auf das Einkommen der Beschäftigten und die sich hieraus ergebenden Kosten zu unterrichten. Eine ausführliche Information sollte insbesondere nach der Ankündigung einer Urabstimmung erfolgen.

Inhalt und Art der Informationen sollten nach den örtlichen Gegebenheiten ausgerichtet werden.

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